Das Berliner Testament

Vorteile und Risiken. Wann ist es sinnvoll?

Das Berliner Testament - Alles Wichtige auf einen Blick

In unserem Ratgeber erfährst Du alles Wichtige zum Berliner Testament, wie es funktioniert, welche Vor- und Nachteile es hat und wie Du es rechtssicher aufsetzen kannst. Wir geben dir Tipps zur Gestaltung, zum Umgang mit Pflichtteilsansprüchen und zu möglichen Fallstricken. Mit dem Berliner Testament kannst Du Deine Erbfolge gezielt regeln und Deine Familie absichern.

Was ist das Berliner Testament?

Das Berliner Testament ist eine spezielle Form des gemeinschaftlichen oder Ehegattentestaments, das hauptsächlich von verheirateten Paaren mit Kindern genutzt wird. Beim Berliner Testament setzen sich beide Ehepartner gegenseitig als Alleinerben oder Vollerben ein, mit dem Ziel, den gemeinsamen Nachlass erst an die Kinder zu vererben, wenn beide Partner verstorben sind. Die Kinder werden dann zu Schlusserben.

Warum solltest Du ein Berliner Testament aufsetzen?

Ein Testament greift in die gesetzliche Erbfolge ein. Nach der gesetzlichen Erbfolge haben Verwandte, insbesondere Kinder und Ehepartner, ein gesetzliches Erbrecht. Ohne testamentarische Regelung hängt der Anteil, den der überlebende Ehepartner erbt, vom Güterstand und der Anzahl der gemeinsamen Kinder ab. Bei einer Zugewinngemeinschaft und gemeinsamen Kindern erben der überlebende Ehepartner und die Kinder je zur Hälfte.

Wenn es darum geht, den gemeinsamen Nachlass zu verteilen, kann es kompliziert werden, insbesondere wenn beide Ehepartner in einer gemeinsamen Immobilie gelebt haben und keine anderen bedeutenden Vermögenswerte vorhanden sind. In solchen Fällen kann es erforderlich sein, das Elternhaus zu verkaufen, um alle Erben gleichberechtigt auszuzahlen.

Das Berliner Testament bietet eine Möglichkeit zur Nachlassregelung, die verhindert, dass das gemeinsame Vermögen aufgeteilt werden muss. Es bietet eine verlässliche Absicherung für den überlebenden Partner.
 

Die Vorteile des Berliner Testaments:

  • Es sichert den überlebenden Ehepartner nach dem Tod des ersten Verstorbenen ab.
  • Es vermeidet mögliche Streitigkeiten mit den eigenen Kindern.
  • Es ermöglicht eine gezielte Verteilung des Nachlasses an die Schlusserben.
  • Es verhindert eine Aufteilung des Vermögens durch die gesetzliche Erbfolge 
     

Das Berliner Testament und der Pflichtteil: Was gilt?

Das Berliner Testament hebt den Pflichtteil nicht auf. Selbst wenn Du ein Berliner Testament erstellst, behalten Deine Kinder im ersten Erbfall (zuerst verstorbener Ehepartner) ihren gesetzlichen Pflichtteil. Die Enterbung im ersten Erbfall kann von den Kindern in der Regel nicht angefochten werden, jedoch haben sie das Recht, ihren Pflichtteil einzufordern. Dies kann beim alleinerbenden Ehegatten zu erheblichen Problemen führen, insbesondere wenn Immobilien oder Unternehmensanteile Teil des Erbes sind. Um solche Situationen zu vermeiden, werden in Ehegattentestamenten oft sogenannte Pflichtteilsstrafklauseln verwendet. 

Diese Klausel soll verhindern, dass die Kinder ihren Pflichtteil einfordern können, indem sie bestimmte Bedingungen erfüllen. Es ist wichtig, eine solche Klausel sorgfältig zu formulieren, um ihre Wirksamkeit sicherzustellen. Pflichtteilsstrafklauseln beinhalten Konsequenzen für die Kinder, wenn sie ihren Pflichtteil gegenüber dem überlebenden Ehegatten geltend machen. Dadurch wird entweder automatisch die Enterbung für den zweiten Erbfall ausgelöst oder dem Ehegatten wird das Recht eingeräumt, das Testament zuungunsten der pflichtteilsfordernden Kinder zu ändern. In den meisten Fällen ist eine flexible Pflichtteilsstrafklausel im Ermessen des überlebenden Ehegatten sinnvoller als eine automatische Klausel. Dies ermöglicht es den Kindern, den Pflichtteil im Einvernehmen mit dem längerlebenden Elternteil zu fordern oder gegen dessen Willen.
 

Weitere Klauseln im Berliner Testament

Im Berliner Testament können auch andere Klauseln enthalten sein, um bestimmte Aspekte der letztwilligen Verfügung zu ändern. Beispiele hierfür sind die Salvatorische Klausel, die Wiederverheiratungsklausel, die Freistellungsklausel und die Sozinische Klausel (cautela sozini). Diese Klauseln ermöglichen eine individuelle Gestaltung des Testaments und können spezifische Anliegen und Bedürfnisse berücksichtigen.

Nachteile des Berliner Testaments

Obwohl das Berliner Testament bei kleineren Vermögen und einfachen Familienkonstellationen reibungslos funktionieren kann, birgt es auch einige Risiken:

  • Erbschaftsteuer: Durch die vorläufige Enterbung der Kinder im ersten Erbfall können erhebliche Steuern anfallen, insbesondere wenn der Freibetrag überschritten wird.
  • Pflichtteilsanspruch: Der Pflichtteilsanspruch der Kinder besteht weiterhin, und es kann zu familiären Konflikten kommen, wenn dieser nicht bereits zu Lebzeiten des Erblassers geklärt wurde.
  • Bindungswirkung: Das Berliner Testament bindet beide Partner über den Tod des ersten Ehepartners hinaus. Es ist wichtig, sich dieser weitreichenden Bindungswirkung bewusst zu sein.
  • Familienbezug: Das Berliner Testament ist möglicherweise nicht geeignet für Patchworkfamilien, Wiederverheiratungen oder komplexe familiäre Situationen. In solchen Fällen sollten individuelle Lösungen in Betracht gezogen werden.
  • Erbfall im Ausland: Das Berliner Testament kann in einigen Ländern möglicherweise nicht wirksam sein. Bei einem dauerhaften Aufenthalt im Ausland ist es wichtig, spezifische Vorkehrungen zu treffen.

Kann das Berliner Testament geändert oder widerrufen werden?

Wenn sich die Vorstellungen zur Nachlassregelung ändern, können sowohl einseitige als auch beidseitige Änderungen oder Widerrufe des Berliner Testaments vorgenommen werden. Es ist ratsam, ein neues Testament aufzusetzen oder das bestehende Testament einvernehmlich zu vernichten. Bei einem notariellen Testament genügt es, den Notar über den Widerruf zu informieren. Bei einem handschriftlichen Testament müssen beide Ehepartner ihre Unterschrift auf jeder Seite des Testaments löschen.

Was kostet ein Berliner Testament?

Ein Berliner Testament kann entweder notariell aufgesetzt oder handschriftlich verfasst werden. Die Kosten für ein notarielles Testament richten sich nach dem Wert des Nachlasses. Ein handschriftliches Testament ist kostengünstiger, erfordert jedoch die persönliche handschriftliche Verfassung und Unterschrift beider Ehepartner.

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